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Rümpel Rhino

Für Behörden & Bezirk

Vergabe- und abrechnungskonform. Mit Nachweisen und Termintreue.

Räumungen über Bezirk, Ämter oder Hausverwaltungen brauchen saubere Abwicklung, auch bei Räumungsklagen. Wir arbeiten vergabe- und abrechnungskonform, liefern Nachweise und halten Termine. Voll versichert, Familienbetrieb seit 2007 mit über 2.000 Räumungen.

Das kennen Sie

Typische Situation.

  • Eine Räumung läuft über den Bezirk oder ein Amt und muss sauber abgerechnet werden.
  • Ein Gerichtsvollzieher-Termin bei Räumungsklage steht fest und darf nicht platzen.
  • Sie brauchen Nachweise über Entsorgung und Übergabe für die Akte.

Mehrwert

Was Sie davon haben.

01

Vergabe- und abrechnungskonform

Wir liefern verbindliche Angebote mit ausgewiesenen Posten, die in Ihre Beschaffung und Abrechnung passen. Nachvollziehbar, prüffähig.

02

Termintreue bei Räumungsklagen

Ein fester Termin steht, auch beim Gerichtsvollzieher. Standard 24 bis 48 Stunden Vorlauf, bei Bedarf am selben Tag. Wir wissen, dass solche Termine bindend sind.

03

Nachweise für die Akte

Sortenreine Entsorgung mit Nachweis, besenreine Übergabe, auf Wunsch Foto-Protokoll und Aktenvernichtung nach DIN 66399. Alles schriftlich.

04

Direkte Abrechnung mit dem Auftraggeber

Wir rechnen auf Bezirk, Amt oder Hausverwaltung ab, nicht auf den Mieter. Eine Nummer, ein Ansprechpartner, eine Abwicklung.

Zusammenarbeit

So läuft es mit uns.

  1. 01

    Auftrag & Eckdaten

    Sie übermitteln Objekt, Aktenzeichen und Termin. Wir besichtigen oder kalkulieren nach Fotos.

  2. 02

    Konformes Angebot

    Verbindliches Angebot mit ausgewiesenen Posten, passend zu Vergabe und Abrechnung. Festpreis, keine Stundenrechnung.

  3. 03

    Räumung zum Termin

    Wir räumen termingerecht, auch bei Räumungsklage zum Gerichtsvollzieher-Termin, trennen sortenrein und entsorgen mit Nachweis.

  4. 04

    Übergabe & Nachweise

    Besenreine Übergabe, Schlüssel nach Vereinbarung. Alle Belege gehen direkt an die zuständige Stelle für die Akte.

Häufige Fragen

Antworten für Behörden & Bezirk.

  • 01Können Sie direkt mit dem Bezirk oder Amt abrechnen?

    Ja. Wir erstellen die Rechnung auf Bezirk, Amt oder Hausverwaltung, mit ausgewiesenen Posten passend zu Ihrer Abrechnung. Auch bei Räumungsklagen rechnen wir auf den Auftraggeber ab, nicht auf den Mieter.

  • 02Halten Sie Gerichtsvollzieher-Termine ein?

    Ja. Ein zugesagter Termin steht. Standardvorlauf sind 24 bis 48 Stunden, bei Räumungsklage oder Notfall sind wir je nach Region auch am selben Tag vor Ort.

  • 03Welche Nachweise bekomme ich?

    Sortenreine Entsorgung mit Nachweis und besenreine Übergabe gehören dazu. Auf Wunsch Foto-Protokoll und Aktenvernichtung nach DIN 66399. Alle Belege gehen direkt in Ihre Akte.

In 60 Minuten zum Angebot

Schicken Sie uns Fotos. Den Rest erledigen wir.

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